IHK Berufspflichten

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

immobilienverwalter

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen Sie bestimmte Berufspflichten erfüllen (fortlaufend).

In Bayern ist die zuständige Behörde die IHK für München und Oberbayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg).

Inhalt

Aktuelles

Registrierungspflicht bei der FIU

Wichtiger Hinweis: Für Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes besteht ab 1. Januar 2024 - unabhängig von einer Verdachtsmeldung - die Pflicht zur Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Dieser Verpflichtung können auch Immobilienmakler unterfallen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Überblick

ImmobilienmaklerDarlehensvermittlerBauträger/-betreuerWohnimmobilienverwalter
Prüfungspflicht (jährlich)NeinNeinJaNein
Prüfungsbericht einreichen
  Online 
Alternativ: Negativerklärung einreichen
 Online 
Weiterbildungspflicht (alle 3 Jahre)Ja
NeinNein
Ja

Prüfungsbericht/Negativerklärung

Weiterbildung

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQs zur Weiterbildung

Rechtsgrundlagen